Unterschied zwischen geschäftsführung und vertretung ohg

› Blog › Rechtsformen › oHG. 1 Unterschied zwischen Geschäftsführung und Vertretung. Die Geschäftsführungsbefugnis konzentriert sich auf das Innenverhältnis, während die Vertretungsmacht. 2 1 HGB sind alle Gesellschafter zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet. Vertretung der OHG nach außen: ebenso ist jeder Gesellschafter ermächtigt. 3 Die Vertretungsmacht regelt das Außenverhältnis, während die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis regelt. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied. 4 Geschäftsführung der OHG: Nach der gesetzlichen Regelung des § Abs. 1 HGB sind alle Gesellschafter zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet. Vertretung der OHG nach außen: ebenso ist jeder Gesellschafter ermächtigt, die Gesellschaft nach außen alleine zu vertreten, d.h. z.B. Verträge zu schließen. 5 Die Geschäftsführung (Innenverhältnis) und Vertretung (Außenverhältnis) der OHG erfolgt in erster Linie durch die Gesellschafter als Organe, wobei aber auch eine Bevollmächtigung eines Nichtgesellschafters, insbesondere eines Prokuristen, in Betracht kommt. 6 Die Vertretung der OHG ist für das rechtsgeschäftliche Handeln der Gesellschaft im Außenverhältnis zuständig. Gesetzlich geregelt wird die Vertretung der Gesellschaft in den §§ ff. HGB. Grundsätzlich steht die Vertretung der OHG jedem Gesellschafter einzeln zu (§ HGB). 7 Die Geschäftsführung (Innenverhältnis) und Vertretung (Außenverhältnis) der oHG erfolgt in erster Linie durch die Gesellschafter als Organe, wobei aber auch eine Bevollmächtigung eines Nichtgesellschafters, insbesondere eines Prokuristen, in Betracht kommt. 8 Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft berufen. Jeder Gesellschafter kann ohne Mitwirkung der anderen wirksam im Namen der oHG handeln. Der Umfang erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtshandlungen, wobei zu beachten ist, dass lediglich Verkehrsgeschäfte von. 9 OHG: Gesellschafter, Geschäftsführung und Vertretung. Die Gesellschafter einer OHG können natürliche Person oder juristische Personen – somit auch eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft – sowie andere Personengesellschaften sein. Lediglich die GbR ist von der Gesellschafterbeteiligung an einer OHG ausgeschlossen. geschäftsführung und vertretung beispiele 10 Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführung und Vertretung? Grundsätzlich steht die Vertretung der OHG jedem Gesellschafter einzeln zu (§ HGB). 11 geschäftsführung und vertretung kg 12