Doppelte haushaltsführung kosten einrichtung

Als Kosten für diese Unterkunft machte er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich Euro geltend. In diesem Betrag enthalten. 1 Nach Auffassung des BFH gehören die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten. 2 Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar. 3 Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, also einen doppelten Haushalt führt, kann einen Teil der Kosten absetzen. 4 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft bis zu einem nachgewiesenen Betrag von maximal EUR im Monat anerkannt. 5 nachweisbare Kosten der Zweitwohnung bis Euro monatlich (Unterkunftskosten), notwendige Kosten für Ein­rich­tungs­ge­gen­stände und Hausrat, Fahrtkosten, innerhalb der ersten drei Monate Zusatzkosten für die Verpflegung (Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dung­en) und; Umzugskosten. 6 Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Einrichtung und Hausrat werden nicht vom Höchstbetrag für Unterkunftskosten gekappt Leitsatz Seit sind Unterkunftskosten im Rahmen einer inländischen doppelten Haushaltsführung nur mit maximal EUR pro Monat als Werbungskosten abziehbar. 7 Verpflegungspauschale: Für die ersten 3 Monate ab Beginn der doppelten Haushaltsführung (Bezug der Zweitwohnung) können Sie für jeden vollen Tag, an dem sie vom eigenen Hausstand (24 Stunden) abwesend sind, einen Pauschbetrag von 28 EUR ansetzen. An An- und Abreisetagen zum eigenen Hausstand sind 14 EUR absetzbar. 8 Nach Auffassung des BFH gehören die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten, deren Abzug auf EUR im Monat begrenzt ist. 9 Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nicht zu den Unterkunftskosten, deren Abzug auf Euro im Monat begrenzt ist (Aktenzeichen 13 K /16 E). doppelte haushaltsführung lebensmittelpunkt ausland 10