Unfallverhütungsvorschriften drehmaschine Hintere trennende Schutzeinrichtung für das Spindelende · Drehfutterschutz · Spritz- und Späneschutz an der Vorderseite (am Schlitten montiert). 1 Niemals mit Handschuhen an der Drehmaschine- die Handschuhe können sich an rotiernden Teilen verfangen- Folge abgerissene Finger! 2 Zum Schutz vor dem Wegfliegen von Spänen und kleinen Werkstücken kann ein Acrylglasständer mit Magnetfuß eingesetzt werden, der auf den beweglichen. 3 Beim Drehen dürfen keine Handschuhe getragen werden, es wird jedoch - besonders bei schnelllaufenden Werkstücken und spröden Werkstoffen -. 4 DGUV Information „Maschinen der Zerspanung“. DGUV Regel „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“. DGUV Information „Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen (Link: DGUV) Hier können Sie die Arbeitsschutz Kompakt Nr. "Drehmaschinen" als PDF herunterladen. 5 darf es zur Geltung der in AltUnfallverhütungsvorschriften geregelten technischen Spezifikationen nicht mehr der Rechtsverbindlichkeit der Vorschriften selbst, sondern diese Vorschriften können als eigenständiges Recht zurückgezogen und außer Kraft gesetzt werden. 6 Drehmaschine / 2 Maßnahmen zur Unfallverhütung. An Drehmaschinen entstehen Gefährdungen im Betrieb hauptsächlich durch die hohen Drehzahlgeschwindigkeiten und durch große übertragende Drehmomente. 7 DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet. Weitere Informationen: DGUV Datenbank Publikationen. 8 Grundsätzlich gilt, dass niemand eine Drehmaschine bedienen darf, der nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt. Bestimmte Verhaltensweisen erhöhen die Arbeitssicherheit beim Umgang mit der Drehmaschine: Der Arbeitsplatz muss vor jedem Arbeitsbeginn auf Mängel hin kontrolliert werden. 9 § 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften (1) Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch • für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversiche-rungsträger anzugehören; •. din en iso 23125:2015-04 10