Parken vor eigener einfahrt verboten Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist also grundsätzlich verboten, während das Abstellen eines Fahrzeugs gegenüber einer Ein- bzw. Ausfahrt nur unter. 1 -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen. Andererseits verbietet § 12 StVO das Parken. 2 Das bedeutet, daß der Berechtigte jederzeit vor seiner eigenen Zufahrt parken darf, anderen hingegen ist dies verboten (vgl. OLG Karlsruhe NJW , ;. 3 Grundsätzlich darf der Zufahrtsberechtigte vor seiner eigenen Einfahrt parken, auch wenn dort für alle anderen Parkverbot herrscht. Wenn also keine sonstigen. 4 Beim Parken ist nicht nur auf die Verkehrszeichen zu achten. Vielmehr ist das Parken vor Grundstückseinfahrten sowie vor einem abgesenkten Bordstein verboten. Besitzern bzw. Mietern ist es jedoch erlaubt, ihr Fahrzeug vor der eigenen Zufahrt abzustellen, wenn sich dort keine Borsteinabsenkung befindet. 5 Ist das Parken vor der eigenen Einfahrt erlaubt? Wo geparkt werden darf, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) in den § 1 und § 12 umfassend geregelt. Dort ist festgelegt, dass vor der eigenen (und gleichbedeutend vor fremden) Einfahrten nicht geparkt werden darf. In § 12 Abs. 3 Nr. 3 und 5 steht dazu geschrieben, dass sowohl. 6 Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten. Nun, grundsätzlich verbietet die StVO ja das Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten. Erlaubt ist nur das Halten (also ein Abstellen bis zu 10 Minuten), sofern der Lenker im Fahrzeug verbleibt. Im Lauf der Jahre hat sich aber eine Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs entwickelt, wonach. 7 Vor Grundstückseinfahrten darf nicht geparkt werden, egal ob jemand konkret behindert wird. Das Parkverbot soll die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück vor Behinderungen durch parkende Fahrzeuge schützen. Vor der eigenen Grundstückseinfahrt darf aber grundsätzlich geparkt werden. 8 Falschparker zuparken ist verboten Wer ein falsch parkendes Auto – etwa vor der eigenen Garage – blockiert, muss mit einer Strafe rechnen. Der Grund: Sie dürfen niemanden in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, auch dann nicht, wenn dieser den Parkplatz zu Unrecht in Anspruch nimmt. 9 Wo geparkt werden darf, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) in den § 1 und § 12 umfassend geregelt. Dort ist festgelegt, dass vor der eigenen (und gleichbedeutend vor fremden) Einfahrten nicht geparkt werden darf. In § 12 Abs. 3 Nr. 3 und 5 steht dazu geschrieben, dass sowohl ein Parken vor einer Grundstückszufahrt als auch. parken vor eigener einfahrt mit abgesenktem bordstein 10