Was muss in einer proforma rechnung stehen

Versender: Name und Anschrift. 1 Empfänger: Name und Anschrift (Telefon, Fax, Kontaktperson). 2 Lieferanschrift, falls abweichend. 3 Lieferbedingungen. 4 Diese Angaben muss eine Proformarechnung enthalten. Proformarechnungen sollten im Prinzip dieselben Angaben wie Handelsrechnungen (also normale Rechnungen für den Außenhandel) enthalten. Der ausdrückliche Vermerk „Proformarechnung“ ist jedoch auf dem Dokument unbedingt erforderlich. 5 Die Ausstellung einer Proforma-Rechnung erfolgt aus zollrechtlichen Gründen und hat daher in diesen Fällen informativen Charakter. Im Rahmen von internationalen Handelsbeziehungen informieren Sie mit diesem Beleg Zollbehörden über Art, Umfang und Wert von versendeten Waren. 6 Bezeichnung des Dokuments mit Proformarechnung oder (pro forma invoice) Ihren Namen und Adresse plus weitere Kontaktinformationen; Kontaktdaten des Empfängers, konkreten Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer; Lieferanschrift; kann entfallen, wenn diese identisch mit der Rechnungsanschrift ist. 7 Eine Proforma-Rechnung muss nicht beglichen werden und wird nicht in der Buchhaltung erfasst. Eine Proforma-Rechnung wird meistens dann ausgestellt, wenn kostenlose Mustersendungen oder kostenlose Ersatzteile - also Waren ohne Handelswert - von der Schweiz z. B. in das europäische Ausland versandt werden. 8 Falls Sie eine Pro-Forma-Rechnung im Rahmen des Außenhandels erstellen, empfehlen wie Ihnen, alle Pflichtangaben für Exportrechnungen aufzuführen, um den Importeur und die zuständige Behörde des Einfuhrlandes ausreichend über die Einzelheiten der Sendungen zu informieren. 9 Während Sie mit einer “normalen” Rechnung die gelieferte Ware oder geleistete (Dienst-) Leistung abrechnen und den Empfänger zur Zahlung auffordern, wird die Proforma-Rechnung in erster Linie der Form wegen ausgestellt (lat. “pro forma” bedeutet “nur der Form halber”). proforma-rechnung bezahlen 10 proforma rechnung erstellen 12