Heizkostenzuschuss auch für hartz 4 empfänger Heizkosten-Zuschuss: Nicht nur Hartz-IV-Bezieher steht er zu. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente profitieren. 1 Diese Form der Unterstützung gibt es seit dem 1. Januar – zu diesem Termin wurde auch Hartz IV vom neuen Bürgergeld abgelöst. Die Regelung. 2 Die Heizkosten werden aus. 3 Hartz-IV-Empfänger erhalten den Heizkostenzuschuss nicht, weil sie kein Wohngeld beziehen. Ihnen wird aber ohnehin die Warmmiete erstattet. 4 Aufstocker) – einmal den Euro Sofortzuschlag für Hartz IV Bedürftige als auch die Energiepreispauschale (EPP) aus dem Steuerentlastungsgesetz , die u. A. alle Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber im September bzw. mit dem August-Lohn erhalten sollen. 5 Das Gesetz zum ersten Heizkostenzuschuss ist am 1. Juni in Kraft getreten. Darin enthalten ist der erste Heizkostenzuschuss in Höhe von Euro. Dieser wird für BAföG-und AFBG-Geförderte zurzeit ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss wurde nun zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. 6 Januar durch das Jobcenter unterstützt werden: Sie können Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden. 7 Für Azubis und Studierende mit BAföG sind Euro geplant. Den Steuerzahler wird der Zuschuss damit deutlich mehr als die zu Beginn bezifferten rund Millionen Euro kosten. 8 Trotz Preissteigerung werden die Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern vollumfänglich vom Jobcenter übernommen. Die Heizkosten werden aus kommunaler Kasse und vom Bund erstattet. Die Pauschale. 9 Bekomme ich als BAföG-Empfänger den Heizkostenzuschuss auch, wenn ich schon eine Energiepreispauschale bei meinem Minijob erhalten habe? Ja. BAföG-Empfänger erhalten den Heizkostenzuschuss I ( Euro) und den Heizkostenzuschuss II ( Euro, voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres). wie hoch ist der heizkostenzuschuss bei grundsicherung 10 Für Bürgergeld-Bezieher (Hartz IV) und Sozialhilfe Beziehende übernehmen die Jobcenter bzw. die Sozialämter die “tatsächlichen Heizkosten”, wenn. 11