Hauptbeschäftigung minijob und selbständig Wenn Sie neben Ihrer hauptberuflichen. 1 › unternehmensfuehrung › hauptberuflich-selbstaendig-und. 2 Ein Minijob ist als regelmäßiger Arbeitseinsatz definiert. Als Selbstständige:r darf man auf Euro-Basis steuerfrei arbeiten, solange es sich dabei nicht nur. 3 Viele Selbstständige und Freiberufler bieten ihre Dienstleistungen bestimmten Institutionen oder Vereinen als Minijob an. Durch die Form des Minijobs sind. 4 Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Arbeitnehmer einen weiteren Nebenjob auf Euro-Basis ausüben. Im Minijob wird der Arbeitnehmer dann lediglich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Hiervon kann er sich aber auf Antrag befreien und sich diesbezüglich auch beraten lassen. 5 Mehrfachbeschäftigung / Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs. Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. 6 Der Grundsatz lautet, dass eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann hauptberuflich ausgeübt wird, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt. deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als ,50 Euro () beträgt, wird angenommen, dass für eine. 7 Hauptberuflich selbständig und Minijob. Wenn Sie neben Ihrer hauptberuflichen Selbständigkeit einen Minijob ausüben, sollten Sie beachten, dass ein Minijob, der beim vorherigen Vollzeit-Arbeitgeber ausgeübt wird, den Verdacht einer Scheinselbständigkeit erwecken kann. Dies gilt es als Selbständiger zu vermeiden, da Scheinselbständigkeit. 8 Eine Mehrfachbeschäftigung ist sowohl bei Voll- und Teilzeitjobs als auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – Euro-Minijob – möglich. Sie haben eine Hauptbeschäftigung und üben einen oder mehrere Nebenjobs aus. Sie haben eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob und beginnen eine kurzfristige Beschäftigung. 9 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung. hauptberuflich selbständig und minijob rentenversicherung 10 geringfügig selbstständig verdienstgrenze 12