Eigentumswohnung verkaufen steuerfrei

Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre. D.h., der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist nicht zu versteuern. 1 rkaufde › Immobilienverkauf › Hausverkauf. 2 Dezember bezogen haben, können Sie bereits ab Januar die eigengenutzte Wohnung steuerfrei verkaufen. Auch können Sie die Eigennutzung. 3 Wenn sich die Eigentumswohnung mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz befunden hat, ist der Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn Sie nie. 4 Steuern beim Verkauf einer Eigentumswohnung entfallen, wenn dies nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren erfolgt. Haben Sie die zu veräußernde Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den beiden Jahren davor durchgängig selbst bewohnt, ist der Verkaufsgewinn auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei. 5 Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Der Hausverkauf ist steuerfrei, wenn die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren von den Eigentümer:innen selbst genutzt wurde. 6 Grundsätzlich können Sie Ihre Eigentumswohnung nicht kostenlos verkaufen. Allerdings können Sie die Kosten reduzieren, wenn Sie auf eine:n Makler:in verzichten. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie ein Immobilienprofi im kompletten Verkaufsprozess mit Expertise und Erfahrung unterstützt. 7 Im aktuellen Fall vor dem BFH war das Finanzamt davon ausgegangen, dass die Selbstnutzung bis zum Verkauf der Eigentumswohnung hätte dauern müssen, damit dieser steuerfrei erfolgen konnte. 8 In diesem Video erklären wir, wie Sie ihre privaten Immobilien steuerfrei verkaufen können. office@ 1. Steuerfreier Immobilienverkauf allgemein: Jahresfrist. Der Gesetzgeber hat hierzu folgende einfache Regelung getroffen: Sobald zwischen Anschaffung und Verkauf einer Immobilie ein Zeitraum von mindestens 9 Diese kann je nach Ihrem persönlichen Steuersatz bis zu 40 Prozent betragen und Kosten von bis Euro erzeugen. Haben Sie die Wohnung selbst genutzt, gilt etwas anderes: Bei Eigennutzung der Wohnung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren können Sie Ihr Eigentum steuerfrei verkaufen. wohnung steuerfrei verkaufen 3 jahre 10