Wie viele stunden darf ein auszubildender arbeiten

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Daraus ergibt sich für Volljährige eine wöchentliche. 1 In der Ausbildung ist die Dauer der Pausen- und Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschrieben. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden an sechs Tagen. 2 Wenn du über 18 Jahre alt bist, gilt für deine Ausbildung das Arbeitszeitgesetz. Hier ist geregelt, dass die Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. 3 Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Sie dürfen an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden beschäftigt. 4 Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. 5 Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Außerdem darf deine Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden am Tag betragen. Deine Pausenzeit ist abhängig von deiner Arbeitszeit: Sechs bis neun Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause Mehr als neun Stunden Arbeit: 45 Minuten Pause. 6 Arbeitszeiten und Pausen Azubis dürfen pro Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden. Diese dürfen auch nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten. Abweichungen und Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt. Uhrzeiten. 7 Minderjährige Auszubildende müssen sich an ein Tageslimit von acht Stunden halten. In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden. 8 Arbeitszeiten: Auszubildende dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Bei minderjährigen Azubis gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Außerdem dürfen Azubis unter 18 an maximal fünf Tagen pro Woche arbeiten. Uhrzeiten: Die Arbeitszeiten im Ausbildungsbetrieb müssen zwischen 6 und 20 Uhr liegen. 9 Die Arbeitszeit des Auszubildenden ist grundsätzlich im Ausbildungsvertrag festzulegen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer nicht mehr als 48 Stunden betragen. Das ist die Höchstgrenze, die sich durch eine tarifvertragliche Verlängerung der Arbeitszeiten ergeben darf. ausbildung arbeitszeit gesetz 10 azubi 6 tage-woche 12