Was ist eine einstweilige verfügung Eine einstweilige Verfügung ist eine. 1 Eine Einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die es einem Gericht ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit Maßnahmen anzuordnen, um. 2 Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts in einem Eilverfahren. Sie dient der Sicherung von dringlichen. 3 Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Sofortmaßnahme, die auf Antrag unter bestimmten, in der Exekutionsordnung vorgesehenen. 4 Eine Einstweilige Verfügung ist darauf ausgerichtet, schnelle Maßnahmen zu ergreifen, um eine drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen. 5 Die einstweilige Verfügung, im Familienrecht und im öffentlichen Recht auch einstweilige Anordnung genannt: Sie ist der einfachste und schnellste Weg, eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung von Ansprüchen zu erwirken. Hier lesen Sie, was Sie als Antragsteller und als Antragsgegner einer Verfügung wissen müssen. 6 Die einstweilige Verfügung ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ ff. geregelt. Man spricht ebenso von einstweiligem Rechtsschutz oder vorläufigem Rechtsschutz. 7 Eine einstweilige Verfügung kann jederzeit beantragt werden. Da einstweilige Rechtsschutzmittel lediglich bei Dringlichkeit erlassen werden, ist der Antrag schnellstmöglich nach Kenntnisnahme über die streitgegenständliche Rechtsverletzung zu stellen. 8 Ist die einstweilige Verfügung gerechtfertigt, muss der Antragsteller die einstweilige Verfügung dem Gegner zustellen, z.B. durch einen Gerichtsvollzieher. Wird der Antrag als ungerechtfertigt befunden, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Zu dieser wird auch der Gegner geladen. 9 Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts in einem Eilverfahren zur Sicherung von dringlichen Ansprüchen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung. einstweilige verfügung voraussetzungen 10 Die einstweilige Verfügung ist ein vorläufiger Rechtsschutz, der auf Anordnung eines Gerichts zur Sicherung eines Rechtsanspruchs oder des Rechtsfriedens. 11