Vertragsrücktritt wegen nichterfüllung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. 1 § BGB – Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung. (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung. 2 (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner. 3 § Abs. 1 BGB: Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er. 4 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. 5 Das mit der Rücktrittserklärung vorgenommene Rechtsgeschäft „Rücktritt“ ist unwirksam, wenn dem Erklärenden kein Rücktrittsrecht zusteht. Rücktrittsrechte können sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben. Wir prüfen hier das gesetzliche Rücktrittsrecht aus § wegen Leistungsverzögerung. Expertentipp. 6 Das Rücktrittsrecht bedeutet das Recht, sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von einem Vertrag durch Erklärung des Rücktritts zu lösen (vgl. auch Rücktritt vom Vertrag). 7 Das Rücktrittsrecht bzw. der Rücktritt ist nicht wirksam, wenn der Anspruch verjährt ist, der Grundlage für den Rücktritt ist (z. B. Anspruch auf Nacherfüllung wegen Mangel). 8 Wegen der mit der Aufrechnung verbundenen Rückwirkung (vgl. § ) Siehe dazu im Skript „Schuldrecht AT I“ Rn. ff. wird die Verzögerung gedanklich „rückwirkend wieder aufgehoben“. Deshalb formuliert § auch, dass der Rücktritt wegen Nichterfüllung einer Verbindlichkeit nicht „unwirksam ist“, sondern „unwirksam wird. 9 Rücktritt nach § BGB bzw. § BGB - Schema leicht erklärt im Rechtslexikon von für Jurastudenten und Anwälte. schadensersatz wegen nichterfüllung kaufvertrag 10 § BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung. (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung. 11