Lagerung von brennbaren flüssigkeiten apotheke Gefahrstoffe mit einer Zündtemperatur unter °C sowie extrem entzündbare. 1 Stoffen in Labor, Rezeptur und Lagerräumen der Apotheke. Brennbare Flüssigkeiten werden grundsätzlich unter dem Abzug ab- oder umgefüllt. Hygiene. 2 Für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gelten die Vorschriften der. TRGS [6]. In der Apotheke gibt es für die Aufbewahrung von. 3 Die wichtigsten entzündbaren Flüssigkeiten, die in Apotheken gehandhabt werden sind Ethanol, Isopropylalkohol, Aceton, Ethylether, Acetaldehyd und Benzin. 4 Ätzende Flüssigkeiten werden nicht über Augenhöhe gelagert. Der Arbeitsbereich ist nur für die Mitarbeiter zugänglich, die ihn zur Ausübung bestimmter Arbeiten betreten müssen. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen ausge-führt. 5 In der Apotheke gibt es für die Aufbewahrung von Gefahrstoffen grundsätzlich zwei Möglich-keiten: Arbeitsraum (Rezeptur, Laboratorium) Lagerraum mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsschrank. Werden Gefahrstoffe in der Apotheke im Sicherheitsschrank gelagert, darf der Sicherheits-schrank auch im Arbeitsraum stehen. 6 Für den Lagerraum müssen allgemeine und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Vorratsräume in Apotheken mit feuerhemmender Abtrennung erfüllen häufig die Anforderungen an Lagerräume gemäß TRGS BGW Hauptverwaltung Gesetzliche Unfallversicherung Telefon () 07 - 0 Pappelallee 33/35/37 Körperschaft des Telefax. 7 Zusammenlagerung brennbarer Flüssigkeiten mit anderen gefährlichen Arbeitsstoffen. Die Zusammenlagerung brennbarer Flüssigkeiten mit anderen gefährlichen Arbeitsstoffen ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aerosole (H und H ) werden dabei der Gefahrenkategorie 2 zugerechnet. 8 Wenn das Sicherheitsdatenblatt mit der neuen Einstufung und Kennzeichnung vorliegt, sollte das Standgefäß eines Gefahrstoffs neu gekennzeichnet werden. Verwendet die Apotheke das Originalgefäß des Herstellers auch als Standgefäß und füllt nicht in ein spezielles Gefäß um, ist die Kennzeichnung in der Regel vollständig. 9 leerstellen für brennbare Flüssigkeiten Anhang 2: Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen bei der Lagerung und Abfül-lung brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C Anhang 3: Aktive Lagerung brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C in orts-beweglichen Behältern. reagenzien entsorgen apotheke 10 Benötigt man in der Apotheke einen Sicherheitsschrank oder muss man in einem bestimmten Lagerraum brennbare Flüssigkeiten lagen? 11