Entlassmanagement rezept packungsgröße corona Heute haben wir ein Entlassrezept erhalten, auf dem eine N3-Packung verordnet wurde. Gilt weiterhin die Ausnahme, dass große Packungen verordnet. 1 November Packungen bis zum größten Packungsgrößenkennzeichen Der G-BA behält sich aber vor: Sollte die Corona-Pandemie in den. 2 Welche Corona-Sonderregeln sollten bleiben? In der SARS-CoVArzneimittelversorgungsverordnung gibt es auch Regelungen zum Entlassmanagement. 3 Die Corona-Pandemie hat den Apotheken verschiedene Lockerungen bei der Arzneimittelabgabe beschert. Darunter auch Ausnahmeregeln beim. 4 November verlängert hat, gehen auch die Sonderregelungen zum Entlassmanagement in der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in die Verlängerung. 5 Bisher gibt es keine Hinweise, dass diese Sonderregelungen fortgeführt werden, aber das muss in den kommenden Wochen weiter beobachtet werden. Ansonsten wird ab dem wieder die Vorgabe gelten, dass nur noch Packungen des kleinsten N-Bereichs abgegeben werden dürfen. 6 Der Klinikarzt darf eine Packung bis zum größten Normkennzeichen (N3) verordnen. Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte und bilanzierte Diäten nach § 31 SGB V dürfen im Entlassmanagement für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen verordnet werden. 7 Ein Arzt darf im Entlassmanagement die kleinste definierte Normgröße eines Arzneimittels oder weniger verordnen. Üblicherweise ist dies die N1. In einigen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass die kleinste definierte Normgröße eine N2 oder gar eine N3 ist – in solchen Fällen dürfen diese dann ebenso verordnet werden. 8 Die Sonderregelungen zum Entlassmanagement gemäß § 2a Abs. 2 der Heilmittelrichtlinie sind an die Gültigkeit der genannten SARS-CoVArzneimittelversorgungsverordnung angebunden. Gemäß § 9 Abs. 1 wurde das Außerkrafttreten der SARS-CoVArzneimittelversorgungsverordnung auf den verschoben, so dass die Sonderregelungen § 2a. 9 Wichtig: Die Regelungen zur Packungsgröße sind in der Sars-CoVArzneimittelversorgungsverordnung (Sars-CoVAmVers-VO) geregelt. Die Regelungen zur Gültigkeit sind kein Teil dieser Verordnung. 10