Zm meldung was ist das Im Empfängerstaat müssen diese Warenlieferungen und sonstigen Leistungen vom Erwerber der Umsatzsteuer unterworfen werden. 1 Unter einer Zusammenfassenden Meldung versteht man einen Bericht an das Finanzamt, der alle innergemeinschaftlichen Umsätze eines Unternehmens meldet. 2 In der "Zusammenfassenden Meldung" muss jeder Unternehmer seine Umsätze anmelden, welche er aus innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstigen Leistungen und. 3 Die Zusammenfassende Meldung (ZM) gibt dem Bundeszentralamt für Steuern eine Übersicht der verkauften Waren und Dienstleistungen in das EU-Ausland – aufgelistet. 4 Die ZM ist grundsätzlich auf elektronischen Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Derzeit stehen zwei Portale zur elektronischen Übermittlung der ZM zur Verfügung: ELSTER-Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung - für alle Unternehmer geeignet (Ausnahme: Massenmelder). 5 Die ZM ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt (→ BMF) einzureichen. Verfahrensablauf Beachten Sie bitte, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, die ZM elektronisch über Finanz Online einzureichen. 6 Der ZM sind keine Begleitschreiben beizufügen. Wichtig: Ab dem ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht steuerfrei, wenn das zur Meldung verpflichtete Unternehmen seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist oder es die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig in der ZM angegeben hat. 7 Die Zusammenfassende Meldung ist ein Kernstück des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens innerhalb der Europäischen Union, das eingeführt wurde, um nach dem Wegfall der Binnengrenzen der EU und der Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der EU das Steueraufkommen der einzelnen Mitgliedstaaten zu sichern. Das Kontrollverfahren beruht auf. 8 Die ZM ist vierteljährlich abzugeben, wenn die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften für. das laufende Kalendervierteljahr nicht mehr als ,00 € oder; eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre nicht mehr als 9 Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein regelmäßiger Bericht ans Finanzamt, in dem ein Unternehmen über seine innergemeinschaftlichen Umsätze Auskunft gibt. Innergemeinschaftliche Umsätze sind jene Umsätze, die aus grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen ins EU-Ausland hervorgehen – also Geschäften außerhalb Deutschlands, aber. zusammenfassende meldung drittland 10