Gastronomie gesundheitszeugnis Das Gesundheitszeugnis für die Gastronomie. 1 Wer in der Gastronomie oder mit Lebensmitteln arbeiten wollte, benötigte gemäß Bundesseuchengesetz ein sogenanntes Gesundheitszeugnis. 2 Wer im Lebensmittelbereich arbeitet und bei der Zubereitung von Speisen direkten Kontakt mit Lebensmitteln hat, braucht zwingend ein Gesundheitszeugnis. 3 Ein positives Ergebnis der Untersuchung war für Personen notwendig, die im Verkauf von Lebensmitteln oder in der Gastronomie arbeiten wollten. 4 Seite 1 von 3 Stand: Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wer muss belehrt werden? Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und. 5 Wer in der Gastronomie oder mit Lebensmitteln arbeiten wollte, benötigte gemäß Bundesseuchengesetz ein sogenanntes Gesundheitszeugnis. Hierbei handelt es sich um das Ergebnis einer amtsmedizinischen Untersuchung, welches bescheinigte, dass aus medizinischer Sicht aktuell keine Gründe vorlagen, die gegen eine Tätigkeit im. 6 Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt (siehe Ärzteliste unter “weitere Informationen” in der rechten Spalte vereinbaren. Nach der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung über die Teilnahme ausgehändigt. Wenn der Verdacht besteht, dass bei einer Person Hinderungsgründe für die. 7 Das Gesundheitszeugnis, das eigentlich „Infektionsschutz – Erstbelehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz“ heißt (und noch früher „Gesundheits-Pass“ genannt wurde), benötigst du, wenn du im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie arbeiten willst. 8 Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber. 9 Gesundheitszeugnis für Personen, die in der Gastronomie arbeiten. Voraussetzung zur Teilnahme an der Gesundheitsbelehrung. Die Gebühr für eine Belehrung von 26,00 Euro ist vor Beginn der Belehrungsveranstaltung zu entrichten. gesundheitszeugnis für gastronomie beantragen 10